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Golf 4 R32
Fahrwerk/Bremsanlage/Abgasanlage
Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert
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Beitrag
<blockquote data-quote="R16" data-source="post: 606118" data-attributes="member: 11895"><p>Hallo zusammen,</p><p></p><p>mich treibt seit einiger Zeit die (nicht-) eingetragenen Werte in meinem Fahrzeugschein, im Vergleich zu einem befreundeten Golf 4 .:R32, um.</p><p>In meinem Fahrzeugschein steht ein <span style="color: rgb(44, 130, 201)">db(A)-Wert (U.1)</span>, der bei einer definierten <span style="color: rgb(44, 130, 201)">Drehzahl (U.2)</span> gemessen wird. Das Feld der <span style="color: rgb(44, 130, 201)">Drehzahl (U.2)</span> ist bei meinem Kollegen mit gleichem Herkunftsland nicht gefüllt. Dort steht im Feld U.2 nichts, ein "-".</p><p><img src="https://up.picr.de/48617382kz.png" alt="" class="fr-fic fr-dii fr-draggable " style="" /></p><p></p><p>Wichtig ist hierbei zu beachten, dass meine Abgas-Anlage nicht mehr original ist, seine schon.</p><p>>> eine erste Vermutung: Vielleicht wird mit Eintragung der Abgas-Anlage eine definierte Drehzahl eintragen ?!</p><p>>> nach kurzem Telefonat mit dem Hersteller wurde diese Theorie aber widerlegt</p><p></p><p>Ich habe mich auf die Suche nach Normen, Richtlinien & Verordnungen zur Geräuschmessung gemacht und bin tatsächlich fündig geworden.</p><p>Nach meinem Kenntnis-Stand ist die <strong>EU-Verordnung 540/2014</strong><em> über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG</em> die aktuelle Verordnung mit Stand von Mai 2019. Ich habe sie euch mal angehangen.</p><p></p><p>Anhang 2 – Artikel 4.2 Messung des Standgeräusch ist hier am interessantesten. Weiter führt Artikel 4.2.5.3.2.1 Informationen über die Solldrehzahl auf:</p><p>„</p><p>— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min –1</p><p><span style="font-size: 15px">— 3 750 min –1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min –1 und unter 7 500 min –1</span></p><p>— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min –1</p><p>[…]“</p><p></p><p>Da sich der Golf mit seiner Nenndrehzahl bei rund<span style="color: rgb(235, 107, 86)"> 6.200 U/min-1 (P.2/P.4)</span> wiederfindet, würde der Verordnung nach bei rund 3.700 U/min-1 gemessen werden.</p><p></p><p><em>Für InteressierteInnen/Außen: Der gesamte Anhang 2 mit den Artikeln 4.2.5.1 – 4.2.6 mit den Bilder 2 + 3a ist m.E.n. lesenswert. Ich finde es dort verständlich geschrieben, wie wo gemessen wird – das wissen viele Offizielle auch nicht.</em></p><p> </p><p>Mit dieser Verordnung war meine nächste Anlaufstelle der TÜV. Ich hatte die Hoffnung einige Informationen bzw. weitere Anhaltspunkte zu bekommen. Wo, wenn nicht beim TÜV ? Die Jungs & Mädls tragen sowas schließlich ein.</p><p></p><p>Dem Freundlichen habe ich die Situation, wie oben beschrieben, erklärt. Was ihm direkt aufgefallen war, sind die hinteren Stellen der <span style="color: rgb(184, 49, 47)">TSN (2.2)</span>. Beim Golf 4 .:R32 ist die TSN 682. Bei mir steht „<strong>00E 7</strong>“ angehängt; bei dem besagten Kollegen nicht – dort ist es ausgenullt, sprich 682000.</p><p>>> eine weitere Vermutung ist die Sondergenehmigung, denn die Stellen nach der „üblichen“ TSN weisen auf so etwas hin. Dazu passt auch das Feld <span style="color: rgb(0, 168, 133)">(K) </span>für die <span style="color: rgb(0, 168, 133)">Typengenehmignungsnummer </span>(Bspw.: e1/2001/…), welche bei mir nicht gefüllt ist, bei dem Kollegen allerdings schon.</p><p>>> großes ABER: In dieser Typengenehmigung ist eine Drehzahl vorgeschrieben, die wiederum mit meiner eingetragenen Drehzahl übereinstimmt</p><p></p><p>Halten wir fest:</p><p>- Mein Golf scheint eine Sondergenehmigung zu sein, hat die Drehzahl der Typengenehmigung eingetragen</p><p>- Der andere Golf ist keine Sondergenehmigung, hat aber nach der Typengenehmigung keine Drehzahl eingetragen</p><p></p><p>Da frage ich mich, wie sowas sein kann - was mir gegenüber natürlich ein Nachteil ist & unfair erscheint. Ich habe leider keine Dokumente über irgendwas diesbezüglich. Mir scheint, der Wagen ist schon immer eine Sondergenehmigung gewesen ...</p><p></p><p>Warum erzähle ich euch das Alles ?</p><p>Mich würde interessieren wie das bei den anderen Golf 4 .:R32 hier im Forum aussieht … hat sich jmd damit schonmal befasst ? Kann jmd etwas spannendes dazu beitragen ? Kann ich mich irgendwo informieren, warum es bei mir wie beschrieben ist ?</p><p></p><p>Vielleicht reiße ich hier auch etwas an, was sonst für keinen von Bedeutung ist.</p><p></p><p>Gruß,</p><p>Felix</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="R16, post: 606118, member: 11895"] Hallo zusammen, mich treibt seit einiger Zeit die (nicht-) eingetragenen Werte in meinem Fahrzeugschein, im Vergleich zu einem befreundeten Golf 4 .:R32, um. In meinem Fahrzeugschein steht ein [COLOR=rgb(44, 130, 201)]db(A)-Wert (U.1)[/COLOR], der bei einer definierten [COLOR=rgb(44, 130, 201)]Drehzahl (U.2)[/COLOR] gemessen wird. Das Feld der [COLOR=rgb(44, 130, 201)]Drehzahl (U.2)[/COLOR] ist bei meinem Kollegen mit gleichem Herkunftsland nicht gefüllt. Dort steht im Feld U.2 nichts, ein "-". [IMG]https://up.picr.de/48617382kz.png[/IMG] Wichtig ist hierbei zu beachten, dass meine Abgas-Anlage nicht mehr original ist, seine schon. >> eine erste Vermutung: Vielleicht wird mit Eintragung der Abgas-Anlage eine definierte Drehzahl eintragen ?! >> nach kurzem Telefonat mit dem Hersteller wurde diese Theorie aber widerlegt Ich habe mich auf die Suche nach Normen, Richtlinien & Verordnungen zur Geräuschmessung gemacht und bin tatsächlich fündig geworden. Nach meinem Kenntnis-Stand ist die [B]EU-Verordnung 540/2014[/B][I] über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG[/I] die aktuelle Verordnung mit Stand von Mai 2019. Ich habe sie euch mal angehangen. Anhang 2 – Artikel 4.2 Messung des Standgeräusch ist hier am interessantesten. Weiter führt Artikel 4.2.5.3.2.1 Informationen über die Solldrehzahl auf: „ — 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min –1 [SIZE=4]— 3 750 min –1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min –1 und unter 7 500 min –1[/SIZE] — 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min –1 […]“ Da sich der Golf mit seiner Nenndrehzahl bei rund[COLOR=rgb(235, 107, 86)] 6.200 U/min-1 (P.2/P.4)[/COLOR][COLOR=rgb(226, 80, 65)] [/COLOR]wiederfindet, würde der Verordnung nach bei rund 3.700 U/min-1 gemessen werden. [I]Für InteressierteInnen/Außen: Der gesamte Anhang 2 mit den Artikeln 4.2.5.1 – 4.2.6 mit den Bilder 2 + 3a ist m.E.n. lesenswert. Ich finde es dort verständlich geschrieben, wie wo gemessen wird – das wissen viele Offizielle auch nicht.[/I] Mit dieser Verordnung war meine nächste Anlaufstelle der TÜV. Ich hatte die Hoffnung einige Informationen bzw. weitere Anhaltspunkte zu bekommen. Wo, wenn nicht beim TÜV ? Die Jungs & Mädls tragen sowas schließlich ein. Dem Freundlichen habe ich die Situation, wie oben beschrieben, erklärt. Was ihm direkt aufgefallen war, sind die hinteren Stellen der [COLOR=rgb(184, 49, 47)]TSN (2.2)[/COLOR]. Beim Golf 4 .:R32 ist die TSN 682. Bei mir steht „[B]00E 7[/B]“ angehängt; bei dem besagten Kollegen nicht – dort ist es ausgenullt, sprich 682000. >> eine weitere Vermutung ist die Sondergenehmigung, denn die Stellen nach der „üblichen“ TSN weisen auf so etwas hin. Dazu passt auch das Feld [COLOR=rgb(0, 168, 133)](K) [/COLOR]für die [COLOR=rgb(0, 168, 133)]Typengenehmignungsnummer [/COLOR](Bspw.: e1/2001/…), welche bei mir nicht gefüllt ist, bei dem Kollegen allerdings schon. >> großes ABER: In dieser Typengenehmigung ist eine Drehzahl vorgeschrieben, die wiederum mit meiner eingetragenen Drehzahl übereinstimmt Halten wir fest: - Mein Golf scheint eine Sondergenehmigung zu sein, hat die Drehzahl der Typengenehmigung eingetragen - Der andere Golf ist keine Sondergenehmigung, hat aber nach der Typengenehmigung keine Drehzahl eingetragen Da frage ich mich, wie sowas sein kann - was mir gegenüber natürlich ein Nachteil ist & unfair erscheint. Ich habe leider keine Dokumente über irgendwas diesbezüglich. Mir scheint, der Wagen ist schon immer eine Sondergenehmigung gewesen ... Warum erzähle ich euch das Alles ? Mich würde interessieren wie das bei den anderen Golf 4 .:R32 hier im Forum aussieht … hat sich jmd damit schonmal befasst ? Kann jmd etwas spannendes dazu beitragen ? Kann ich mich irgendwo informieren, warum es bei mir wie beschrieben ist ? Vielleicht reiße ich hier auch etwas an, was sonst für keinen von Bedeutung ist. Gruß, Felix [/QUOTE]
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