ich möchte deinenm steuerberater keinesfalls unterstellen dass er keine ahnung hat.
er wird die sachen auch mal an dich weitergegeben haben.
nur sorry aber wie du sie weitergibst ist es einfach falsch.
wobei sich deine regelung anstelle des fahrtenbuches nicht nur aus 1% errechnet sondern zusätzlich auch noch 0,03% für die fahrt wohnung arbeitsstätte!
abschn. 31 Abs. 7 LStR
ich weiss korintenkacker aber nen bisschen ahnung habe ich auch!
aber es gign ja primär um deine leasinghöhe und die finde ich wirklich zu hoch!
wobei wenn du gewinne schreibst können sie eigentlich nicht hoch genug sein.
allerdings hätte man diesen anteil an werkstattkosten der in den raten ist auch als instandhalten deinen zu versteuernden ergebnis sofort im abzug bringen können.
also kurzum je nachdem wie deine aktuelle lage ist hätte ich es genauso bzw. anders gemacht