Indecent
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R32DSGROlf schrieb:Als Fachwerkstatt darfst Du wenn Du ein Fahrwerk einbaust und es schleift an der Karosse den Kunden nicht einfach fahren lassen.......Ein Meister hat sogar das Recht die herausgabe das Fahrzeuges zu verweigern wenn die Nachbesserungen nicht vorgenommen sind (Sicherheitsrelevant).
Jeder Kunde wird halt vorher informiert, dass es zu Anpassproblemen kommen kann. Und die damit verbunden Arbeiten er zu tragen hat.
Bei o815 Tuning hat man ja in der Regel sämtl. Freigaben und ABEs ohne Auflagen dabei. Geht es in den "extremeren" Bereich muss halt der Kunde entsprechend Aufgeklärt und informiert werden!
Die Probefahrt wie oben beschrieben halte ich für in Ordnung. Was schlimmer ist, wenn die Anfangen den Wagen über Kreuz auf Holzböcke zu stellen. Hierbei kann die WSS reissen....
......da mach Dich nochmal genauer schlau- Egal ob Meister, Monteur oder Putzfrau darfst Du die Herausgabe des FZG nicht verweigern Selbst wenn sicherheitstechnische Mängel offensichtlich sind! Du darfst allerdings die Polizei anrufen und einen gut gemeinten Tip abgeben......