.:r-line
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Nochmal negativ *schock* Wenn - in unserem Fall - die Ersatzlieferung auch nicht mangelfrei ist, muss der Käufer einer weiteren Ersatzlieferung nicht zustimmen ! Er kann sofort den Kaufpreis zurückverlangen ...
Nein, ein Verkäufer hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung in Form von
-Austausch der Ware
-Nachbesserung der Ware.
Schau dir mal die Richtlinien an. Viel Erfolg beim durchsetzen deiner Ansichten. Habe es hinter mir