K1LLum1nAti schrieb:
...ich könnte jetzt gegenargumentieren, vonwegen "scheidung" + "12 uneheliche kinder" und "eigener betrieb der den bach runter geht" ....aber das lass ich mal
Wenn jemand in Scheidung lebt und 12 uneheliche Kinder hat, der hat auch sicherlich ganz andere Probleme als die V/max Begrenzung
Und wenn sich jemand ein Auto der oben genannten Marken kauft die neu "überhalb" von 70.000 Euro liegen und sich dann die entfernung der V/max Begrenzung nicht leisten kann ... der hat dann eh nicht alle Tassen im Schrank ... und wird das Auto sowieso nicht lange fahren können ...
Wenn jemanden 250 km/h reichen dann ist das ja inordnung ... nur soll mir keiner was vorheulen der sich solch ein Auto kauft das die V/max
was den das???????????aufhebung zu teuer ist :roll: