Das Handling bei Schnee spielt für mich eine eher sekundäre Rolle ! Ich will mich rechtlich abgesichert sein wissen, wer bei einem Unfall mit Schneeketten auf beiden Achsen für (m)einen eventuellen Schaden aufkommt, wenn ich mich nicht an die hier zitierten VW-Vorschriften im Bordbuch halte :!: Da helfen mir weder "Erfahrungen" noch "Interpretationshypothesen" ...
wo steht denn diese Rechtsvorschrift und wo steht denn, dass Du nicht mit 4 Ketten fahren darfst
edit:
Frage: Auf welche Räder muss ich die Schneeketten montieren? Wie ist dies beim Allrad?Antwort: Die Schneeketten werden immer auf die
angetriebenen Räder montiert.
Bei Wagen mit
Allradantrieb steht in der Betriebsanleitung, ob die Schneeketten vorne oder hinten montiert werden
müssen. Dies kann von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp unterschiedlich sein. Es
müssen aber nur auf 2 Rädern Schneeketten montiert werden.
Fährt man z.B. mit einem voll beladenen
frontgetriebenen Fahrzeug auf glatter Fahrbahn eine längere Gefällestrecke, z.B. von einem Pass bergab, wäre es durchaus sinnvoll, die Schneeketten auf der Hinterachse zu montieren, damit bei einem Bremsmanöver nicht das Heck ausbricht. Es lässt sich auf schneeglatter Fahrbahn ganz leicht eine (ungewollte) 180°-Wendung provozieren, wenn bei nur leicht eingelenkten Vorderrädern und im schlimmsten Fall bergab plötzlich gebremst wird.
Aus 2 Gründen würde ich nur in Außnahmefällen die Ketten bei Frontantrieb auf die Hinterreifen montieren.
1. Wenn die Gefällstrecke durch einen Anstieg unterbrochen ist, dann muss ich dort die Ketten ummontieren. Sonst bleibe ich dort stecken.
2. Bei einem Unfall könnte die Versicherung bei der Schadenregulierung Probleme machen.
Besser wäre es für alle 4 Räder Schneeketten dabei zu haben.
p.s.: was hast Du für eine Winterbereifung bzw. auf was für Felgen?