NilleBu
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Nö nicht Pauschal
Wenn dann muss im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen sein
Der Kaufvertrag wird in der Regel nicht mit dem Händler gemacht, dieser verkauft das Fahrzeug im Auftrag, also für jemand anderen. Und somit gilt hier dann auch keine Gewährleistung, Garantie oder ähnliches.
Oder sehe ich das jetzt falsch *noahnung*
Habe mein voriges Auto auch über einen Händler im Auftrag verkauft.