Na klar ist das reine Willkür ,
in den Werkstätten wollen die uns nur abzocken .Man nennt das die Werkstattbindung erhalten . Und wer sein Öl mitbringt , also nicht brav seine
27 Euronen pro Ltr. hin Blättert wird eben bestraft .
Bei Öl mitgebracht, ist eben die Grundlage einer Inspektion wie sie der Hersteller u. die Händler interprätieren, nicht erfüllt . Und darum gibt,s keine
Mobilgarantie . Die Mobilgarantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen ,aber nur wenn die Vorgaben seitens des Kunden , nach Vorgabe erfüllt wird .
Aber wer seinem Händler, eben pro Ltr.Öl ,beim Ölwechsel, mindestens 20 € ( also ca 120 Euronen) willkürlich entzieht ,verliert eben sein "Recht" auf diese freiwillige Leistung .
Versucht das mal bitte so zu verstehen . 120 Euronen haben oder nicht haben ! Das Geld fehlt dem Freudlichen in der Kasse .
Und wenn ihr zum gute Freien geht ,der das Mitbringen von Öl noch tolleriert und euch nen Stempel ins Heft gibt, gibts eben bei Garantie-Ansprüchen und Kulanzverhalten mit dem Freudlichen PROBLEME !!
Dumm gelaufen . So sind sie eben !
Alles Andere sind Ausnahmen ; also wenn der Händler dich mag, oder mehrere Fahrzeuge deiner Familie von ihm sind, oder wenn du des öfteren größere Reparaturen bei ihm machen lässt usw. (also eine Kuh bist die sich noch Melken lässt ) dann wird er dir die Mobilitätsgarantie gönnen und wenn nicht, dann eben nicht . Versuchts mal einzuklagen .
Oder hat wer? da noch eine Lösung ? ?????????
Grüsse *noahnung*