
coolhard
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Armutsgrenze
- Die Armutsgrenze ist in der Schweiz auf ein monatliches Einkommen von 2’300 CHF für Alleinstehende, 3’900 CHF für eine allein erziehende Person mit zwei Kindern und 4’800 CHF für ein Ehepaar mit zwei Kindern festgesetzt.
- Alle Personen in der Schweiz im Alter von 20 bis 59 Jahren, die in einem Haushalt leben, dessen monatliches Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, 2. Säule, Arbeitslosenversicherung, usw.) und der Steuern unter der Armutsgrenze liegt, werden als arm bezeichnet.
- Als Working Poor werden diejenigen Personen bezeichnet, die mindestens eine Stunde pro Woche arbeiten und in einem Haushalt leben, der mindestens über ein volles Erwerbspensum verfügt (d.h. alle Haushaltsmitglieder arbeiten zusammen mindestens 36 Stunden pro Woche).
- 2008 betrug die Working-Poor-Quote der Schweizer Bevölkerung im Erwerbsalter (20 bis 59 Jahre) 3,8%, was rund 118’000 Personen entspricht.