DONNR32
Guest
Habe auch noch mal nachgefragt, und mein WS-Meister wollte sich noch einmal informieren...leider warte ich immer noch auf den Rückruf. :roll:
DONNR32 schrieb:Habe auch noch mal nachgefragt, und mein WS-Meister wollte sich noch einmal informieren...leider warte ich immer noch auf den Rückruf. :roll:
DONNR32 schrieb:Ich hoffe morgen weiss ich mehr.......und bekomme meine "2 Jahre".
AxelR32 schrieb:Also will ich auch nochmal einen Senf dazugeben....
Mein R hat EZ 11/2002, Erstbesitzer war die VW-AG, Zweitbesitzer ein VW-Angehöriger, und ich bin jetzt
der 3. Halter und so ist es auch bei mir im Brief eingetragen.
Ich habe für genau das Fahrzeug vor 2 Wochen einen 2 Jahre Garantieverlängerung abgeschlossen für knapp
300EUR.
Mir wurde folgendes erzählt: Bis 18 Monate nach EZ ist der Abschluß einer Anschlußgarantie genau das selbe wie bei einem Neuwagen, egal wieviele Vorbesitzer! Zwischen den 18. und 24. Monat nach EZ ist der Abschuß einer 2 jährigen Garantie nur noch möglich nach vorheriger Prüfung duch einen Gutachter (TÜV, Dekra) der die Mängelgfreiheit bestätigt. Kosten ca. 50-60 EUR. (Steht zwar nicht auf der Webseite, ist aber so, steht in meinen Garantiebedingungen)
Nach dieser Garantiezeit also nach dem 3. und 4 Jahr nach EZ kann dann die Anschlugarantie nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert werden!
Infos siehe auch hier:
http://services.volkswagenbank.de/c...e=privatkunden_versicherung_lifetime-garantie
Ist dann die Variante 1 was ich oben beschrieben habe!
Noch Fragen??!! :wink:
Axel[/url]
HD-YX777 schrieb:DONNR32 schrieb:Ich hoffe morgen weiss ich mehr.......und bekomme meine "2 Jahre".
Mit oder ohne Bewährung? :lol: :lol: :lol: :lol:
DONNR32 schrieb:Also, habe eben Antwort bekommen. Mal sehen ob ich richtig zusammenbekomme.
Es geht in meinem Fall definitiv nicht. Zumindest nicht über den VVD. Der Verkäufer meinte vielleicht machen andere Händler das mit anderen Versicherern? Er hat mich auch gefragt, ob denn diejenigen schon eine Bestätigung vom VVD bekomen haben? "Abschliessen könne man ja viel, aber ob das dann auch bestätigt wird bezweifelt er". Fühle mich so langsam etwas verar.... Schickt mir doch bitte mal die Adressen eurer Händler per PN. Danke.
AxelR32 schrieb:Zwischen den 18. und 24. Monat nach EZ ist der Abschuß einer 2 jährigen Garantie nur noch möglich nach vorheriger Prüfung duch einen Gutachter (TÜV, Dekra) der die Mängelgfreiheit bestätigt.
DONNR32 schrieb:Keine Ahnung, er meinte nur in ein paar Wochen käme dann die Ablehnung. :shock:
DONNR32 schrieb:So, habe nachgefragt bei einem anderen Händler.
Alles kein Problem, muss nur diese Durchsicht machen lassen (kostet mich nichts) und dann wird das Garantie-Formular abgeschickt.
Andri schrieb:wie auch immer, wenn Dein R (Erstbesitz) bis zu 18 Monate nach EZ ist kannst Du die Garantie auf insgesamt 5 Jahre verlängern. Kostenpunkt 270 EUR