Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert

Diskutiere Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert im Fahrwerk/Bremsanlage/Abgasanlage Forum im Bereich Golf 4 R32; Hallo zusammen, mich treibt seit einiger Zeit die (nicht-) eingetragenen Werte in meinem Fahrzeugschein, im Vergleich zu einem befreundeten Golf...
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #1
R16
R16
Dabei seit
24.04.2021
Beiträge
81
Punkte Reaktionen
49
Hallo zusammen,

mich treibt seit einiger Zeit die (nicht-) eingetragenen Werte in meinem Fahrzeugschein, im Vergleich zu einem befreundeten Golf 4 .:R32, um.
In meinem Fahrzeugschein steht ein db(A)-Wert (U.1), der bei einer definierten Drehzahl (U.2) gemessen wird. Das Feld der Drehzahl (U.2) ist bei meinem Kollegen mit gleichem Herkunftsland nicht gefüllt. Dort steht im Feld U.2 nichts, ein "-".
48617382kz.png


Wichtig ist hierbei zu beachten, dass meine Abgas-Anlage nicht mehr original ist, seine schon.
>> eine erste Vermutung: Vielleicht wird mit Eintragung der Abgas-Anlage eine definierte Drehzahl eintragen ?!
>> nach kurzem Telefonat mit dem Hersteller wurde diese Theorie aber widerlegt

Ich habe mich auf die Suche nach Normen, Richtlinien & Verordnungen zur Geräuschmessung gemacht und bin tatsächlich fündig geworden.
Nach meinem Kenntnis-Stand ist die EU-Verordnung 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG die aktuelle Verordnung mit Stand von Mai 2019. Ich habe sie euch mal angehangen.

Anhang 2 – Artikel 4.2 Messung des Standgeräusch ist hier am interessantesten. Weiter führt Artikel 4.2.5.3.2.1 Informationen über die Solldrehzahl auf:

— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min –1
— 3 750 min –1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min –1 und unter 7 500 min –1
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min –1
[…]“

Da sich der Golf mit seiner Nenndrehzahl bei rund 6.200 U/min-1 (P.2/P.4) wiederfindet, würde der Verordnung nach bei rund 3.700 U/min-1 gemessen werden.

Für InteressierteInnen/Außen: Der gesamte Anhang 2 mit den Artikeln 4.2.5.1 – 4.2.6 mit den Bilder 2 + 3a ist m.E.n. lesenswert. Ich finde es dort verständlich geschrieben, wie wo gemessen wird – das wissen viele Offizielle auch nicht.

Mit dieser Verordnung war meine nächste Anlaufstelle der TÜV. Ich hatte die Hoffnung einige Informationen bzw. weitere Anhaltspunkte zu bekommen. Wo, wenn nicht beim TÜV ? Die Jungs & Mädls tragen sowas schließlich ein.

Dem Freundlichen habe ich die Situation, wie oben beschrieben, erklärt. Was ihm direkt aufgefallen war, sind die hinteren Stellen der TSN (2.2). Beim Golf 4 .:R32 ist die TSN 682. Bei mir steht „00E 7“ angehängt; bei dem besagten Kollegen nicht – dort ist es ausgenullt, sprich 682000.
>> eine weitere Vermutung ist die Sondergenehmigung, denn die Stellen nach der „üblichen“ TSN weisen auf so etwas hin. Dazu passt auch das Feld (K) für die Typengenehmignungsnummer (Bspw.: e1/2001/…), welche bei mir nicht gefüllt ist, bei dem Kollegen allerdings schon.
>> großes ABER: In dieser Typengenehmigung ist eine Drehzahl vorgeschrieben, die wiederum mit meiner eingetragenen Drehzahl übereinstimmt

Halten wir fest:
- Mein Golf scheint eine Sondergenehmigung zu sein, hat die Drehzahl der Typengenehmigung eingetragen
- Der andere Golf ist keine Sondergenehmigung, hat aber nach der Typengenehmigung keine Drehzahl eingetragen

Da frage ich mich, wie sowas sein kann - was mir gegenüber natürlich ein Nachteil ist & unfair erscheint. Ich habe leider keine Dokumente über irgendwas diesbezüglich. Mir scheint, der Wagen ist schon immer eine Sondergenehmigung gewesen ...

Warum erzähle ich euch das Alles ?
Mich würde interessieren wie das bei den anderen Golf 4 .:R32 hier im Forum aussieht … hat sich jmd damit schonmal befasst ? Kann jmd etwas spannendes dazu beitragen ? Kann ich mich irgendwo informieren, warum es bei mir wie beschrieben ist ?

Vielleicht reiße ich hier auch etwas an, was sonst für keinen von Bedeutung ist.

Gruß,
Felix
 
Anhänge
  • Verordnung_5402014_Geräuschmessung.pdf
    1,1 MB · Aufrufe: 1
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #2
RockeR32
RockeR32
Dabei seit
04.01.2012
Beiträge
527
Punkte Reaktionen
319
Hallo,
ich hatte jetzt nicht alles fokussiert durchgelesen, muss ich gestehen, allerdings besteht auch meinerseits Interesse an dem Thema, weil in diesem Jahr der TÜV-Prüfer wohl wieder einmal die Ansicht geäußert hatte (und diesmal wohl auch vehement darauf bestanden hat, dass "mein Meister" mir das mitteilt), dass in seinen Augen die (wohlgemerkt serienmäßige!) Abgasanlage aufgrund ihrer Lautstärke zu Problemen mit den Behörden führen könnte.

Hatte ich an anderer Stelle hier auch schon mal erwähnt, beim ersten Mal fand ich das noch extrem witzig, dass die vermutlich frisch von der Uni sich einfach nicht darüber im Klaren zu sein scheinen, was ein echter R32 ist...

Jetzt möchte ich aber auf die Frage eingehen und hoffe, keine weitere übersehen zu haben:

In meinem Fahrzeugschein ist bei U.2 ("Drehzahl in min-1 zu U.1") auch einfach nur ein waagerechter (Binde-) Strich eingetragen (""), also kein Wert.
Beim Porsche steht dort übrigens ebenfalls nur ein Strich, also eigentlich eher "normal" so?

Unter 2.2 ("Code zu D.2 mit Prüfziffer") ist im Fahrzeugschein meines Golfs "682002" eingetragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #3
R16
R16
Dabei seit
24.04.2021
Beiträge
81
Punkte Reaktionen
49
Hallo,
[...]
Jetzt möchte ich aber auf die Frage eingehen und hoffe, keine weitere übersehen zu haben:

In meinem Fahrzeugschein ist bei U.2 ("Drehzahl in min-1 zu U.1") auch einfach nur ein waagerechter (Binde-) Strich eingetragen (""), also kein Wert.
Beim Porsche steht dort übrigens ebenfalls nur ein Strich, also eigentlich eher "normal" so?

Unter 2.2 ("Code zu D.2 mit Prüfziffer") ist im Fahrzeugschein meines Golfs "682002" eingetragen.
Deiner scheint dann auch eine Sondergenehmigung zu sein.

Zu dem ersten Absatz: Eine originale Abgasanlage kann ja auch zu laut sein. Hier würde ich messen, um sicher zu gehen.
 
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #4
RockeR32
RockeR32
Dabei seit
04.01.2012
Beiträge
527
Punkte Reaktionen
319
Deiner scheint dann auch eine Sondergenehmigung zu sein.

Zu dem ersten Absatz: Eine originale Abgasanlage kann ja auch zu laut sein. Hier würde ich messen, um sicher zu gehen.
Danke für die Reaktion!

Beim Golf stehen bei mir aber bei U.1 ("Standgeräusch in dB (A)") auch "088" sowie bei U.3 ("Fahrgeräusch in dB (A)") "075", also dieselben Werte wie im oben gezeigten Schein.
Dann sieht das doch fast schon wieder nach den normalen Werten für den (zumindest 4er) R32 aus?!

Gut, bei mir scheint die Klappe offen zu stehen, meinte mein Schwager, da habe ich hier im Forum schon erfahren, dass das womöglich am Magnetschalter/Magnetventil liegen könnte oder so... Müsste er beizeiten halt mal nach schauen.

Fun Fact: Der Golf ist laut Schein noch das "leiseste" Fahrzeug in meinem Fuhrpark, beim 11er ist Fahrgeräusch identisch, aber beim Standgeräusch (U.1) sind 100 dB eingetragen, das Motorrad liegt mit 93 Standgeräusch zwischen den anderen beiden, "führt" dafür aber beim Fahrgeräusch mit 82 dB.

Stützt wieder ein wenig die These, dass bei einem serienmäßigen Golf selbst TÜV-Prüfer(innen) eine solche Anlage vermutlich einfach nicht "erwarten" :p
 
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #5
UweGolf32
UweGolf32
Moderator
Dabei seit
14.10.2015
Beiträge
2.726
Punkte Reaktionen
1.780
Bitte hier lesen 🤝
FAQ zum IVer R32
Da steht alles wichtige zum Thema 💁‍♂️
Auch zu der Klappersteuerung 🤘usw

Gruß Uwe
 
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #6
R16
R16
Dabei seit
24.04.2021
Beiträge
81
Punkte Reaktionen
49
Danke für die Reaktion!

Beim Golf stehen bei mir aber bei U.1 ("Standgeräusch in dB (A)") auch "088" sowie bei U.3 ("Fahrgeräusch in dB (A)") "075", also dieselben Werte wie im oben gezeigten Schein.
Dann sieht das doch fast schon wieder nach den normalen Werten für den (zumindest 4er) R32 aus?!

Gut, bei mir scheint die Klappe offen zu stehen, meinte mein Schwager, da habe ich hier im Forum schon erfahren, dass das womöglich am Magnetschalter/Magnetventil liegen könnte oder so... Müsste er beizeiten halt mal nach schauen.

Fun Fact: Der Golf ist laut Schein noch das "leiseste" Fahrzeug in meinem Fuhrpark, beim 11er ist Fahrgeräusch identisch, aber beim Standgeräusch (U.1) sind 100 dB eingetragen, das Motorrad liegt mit 93 Standgeräusch zwischen den anderen beiden, "führt" dafür aber beim Fahrgeräusch mit 82 dB.

Stützt wieder ein wenig die These, dass bei einem serienmäßigen Golf selbst TÜV-Prüfer(innen) eine solche Anlage vermutlich einfach nicht "erwarten" :p
Das Stand- und Fahrgeräusch ist immer eingetragen, würde ich jetzt einfach mal behaupten. Da sind die 88dB normal und dürfen auch bis auf die 5dB Toleranz nicht überschritten werden. Der .:R32 ist dabei der lauteste Golf 4. Was steht im Schein bei dir unter 17 ? A entspräche einer Sondergenehmigung und K für Serie bzw. "Konform" (unüberprüfte Aussage des benachbarten Golf4-Forums).

Schau mal bei der Klappe direkt. Vielleicht ist auch einfach der Unterdruckschlauch ab.

Der Boxter S eines Freundes darf 105 dB haben und ist mit <80dB das leisete Fahrzeug im Freundeskreis. Wäre ein weiterer Punkt, der mich interessiert, wie die zulässigen dB-Werte der verschiedenen Fahrzeuge gewürfelt werden.
 
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #7
RockeR32
RockeR32
Dabei seit
04.01.2012
Beiträge
527
Punkte Reaktionen
319
[...] Was steht im Schein bei dir unter 17 ? A entspräche einer Sondergenehmigung und K für Serie bzw. "Konform" (unüberprüfte Aussage des benachbarten Golf4-Forums).

Schau mal bei der Klappe direkt. Vielleicht ist auch einfach der Unterdruckschlauch ab.

[...]
Ja, da steht "K".

Der Schlauch war auch ab, wurde aber neu aufgesteckt - das war kurioserweise wohl schon mal so, nicht, dass der sich womöglich auch von selbst lösen könnte?! :oops:
 
  • Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert Beitrag #8
R16
R16
Dabei seit
24.04.2021
Beiträge
81
Punkte Reaktionen
49
Das ist deiner vermutlich der Typgenehmigung konform.

Du kannst den Schlauch mit einer Schelle befestigen. Meines Wissen nach hält der aber auch so.
 
Thema:

Fahrzeugschein: Abweichende Angaben zur Drehzahl zum db(A)-Wert

Ähnliche Themen
Tobi R32 WRC
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
5.073
Tobi R32 WRC
Tobi R32 WRC
Ice
Antworten
32
Aufrufe
7.963
.:r-line
.:r-line
Tobi R32 WRC
Antworten
1
Aufrufe
3.543
Tobi R32 WRC
Tobi R32 WRC
Tobi R32 WRC
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
3.361
Tobi R32 WRC
Tobi R32 WRC
Tobi R32 WRC
Antworten
5
Aufrufe
3.653
Tobi R32 WRC
Tobi R32 WRC
Oben Unten