R16
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Hallo zusammen,
mich treibt seit einiger Zeit die (nicht-) eingetragenen Werte in meinem Fahrzeugschein, im Vergleich zu einem befreundeten Golf 4 .:R32, um.
In meinem Fahrzeugschein steht ein db(A)-Wert (U.1), der bei einer definierten Drehzahl (U.2) gemessen wird. Das Feld der Drehzahl (U.2) ist bei meinem Kollegen mit gleichem Herkunftsland nicht gefüllt. Dort steht im Feld U.2 nichts, ein "-".
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass meine Abgas-Anlage nicht mehr original ist, seine schon.
>> eine erste Vermutung: Vielleicht wird mit Eintragung der Abgas-Anlage eine definierte Drehzahl eintragen ?!
>> nach kurzem Telefonat mit dem Hersteller wurde diese Theorie aber widerlegt
Ich habe mich auf die Suche nach Normen, Richtlinien & Verordnungen zur Geräuschmessung gemacht und bin tatsächlich fündig geworden.
Nach meinem Kenntnis-Stand ist die EU-Verordnung 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG die aktuelle Verordnung mit Stand von Mai 2019. Ich habe sie euch mal angehangen.
Anhang 2 – Artikel 4.2 Messung des Standgeräusch ist hier am interessantesten. Weiter führt Artikel 4.2.5.3.2.1 Informationen über die Solldrehzahl auf:
„
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min –1
— 3 750 min –1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min –1 und unter 7 500 min –1
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min –1
[…]“
Da sich der Golf mit seiner Nenndrehzahl bei rund 6.200 U/min-1 (P.2/P.4) wiederfindet, würde der Verordnung nach bei rund 3.700 U/min-1 gemessen werden.
Für InteressierteInnen/Außen: Der gesamte Anhang 2 mit den Artikeln 4.2.5.1 – 4.2.6 mit den Bilder 2 + 3a ist m.E.n. lesenswert. Ich finde es dort verständlich geschrieben, wie wo gemessen wird – das wissen viele Offizielle auch nicht.
Mit dieser Verordnung war meine nächste Anlaufstelle der TÜV. Ich hatte die Hoffnung einige Informationen bzw. weitere Anhaltspunkte zu bekommen. Wo, wenn nicht beim TÜV ? Die Jungs & Mädls tragen sowas schließlich ein.
Dem Freundlichen habe ich die Situation, wie oben beschrieben, erklärt. Was ihm direkt aufgefallen war, sind die hinteren Stellen der TSN (2.2). Beim Golf 4 .:R32 ist die TSN 682. Bei mir steht „00E 7“ angehängt; bei dem besagten Kollegen nicht – dort ist es ausgenullt, sprich 682000.
>> eine weitere Vermutung ist die Sondergenehmigung, denn die Stellen nach der „üblichen“ TSN weisen auf so etwas hin. Dazu passt auch das Feld (K) für die Typengenehmignungsnummer (Bspw.: e1/2001/…), welche bei mir nicht gefüllt ist, bei dem Kollegen allerdings schon.
>> großes ABER: In dieser Typengenehmigung ist eine Drehzahl vorgeschrieben, die wiederum mit meiner eingetragenen Drehzahl übereinstimmt
Halten wir fest:
- Mein Golf scheint eine Sondergenehmigung zu sein, hat die Drehzahl der Typengenehmigung eingetragen
- Der andere Golf ist keine Sondergenehmigung, hat aber nach der Typengenehmigung keine Drehzahl eingetragen
Da frage ich mich, wie sowas sein kann - was mir gegenüber natürlich ein Nachteil ist & unfair erscheint. Ich habe leider keine Dokumente über irgendwas diesbezüglich. Mir scheint, der Wagen ist schon immer eine Sondergenehmigung gewesen ...
Warum erzähle ich euch das Alles ?
Mich würde interessieren wie das bei den anderen Golf 4 .:R32 hier im Forum aussieht … hat sich jmd damit schonmal befasst ? Kann jmd etwas spannendes dazu beitragen ? Kann ich mich irgendwo informieren, warum es bei mir wie beschrieben ist ?
Vielleicht reiße ich hier auch etwas an, was sonst für keinen von Bedeutung ist.
Gruß,
Felix
mich treibt seit einiger Zeit die (nicht-) eingetragenen Werte in meinem Fahrzeugschein, im Vergleich zu einem befreundeten Golf 4 .:R32, um.
In meinem Fahrzeugschein steht ein db(A)-Wert (U.1), der bei einer definierten Drehzahl (U.2) gemessen wird. Das Feld der Drehzahl (U.2) ist bei meinem Kollegen mit gleichem Herkunftsland nicht gefüllt. Dort steht im Feld U.2 nichts, ein "-".
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass meine Abgas-Anlage nicht mehr original ist, seine schon.
>> eine erste Vermutung: Vielleicht wird mit Eintragung der Abgas-Anlage eine definierte Drehzahl eintragen ?!
>> nach kurzem Telefonat mit dem Hersteller wurde diese Theorie aber widerlegt
Ich habe mich auf die Suche nach Normen, Richtlinien & Verordnungen zur Geräuschmessung gemacht und bin tatsächlich fündig geworden.
Nach meinem Kenntnis-Stand ist die EU-Verordnung 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG die aktuelle Verordnung mit Stand von Mai 2019. Ich habe sie euch mal angehangen.
Anhang 2 – Artikel 4.2 Messung des Standgeräusch ist hier am interessantesten. Weiter führt Artikel 4.2.5.3.2.1 Informationen über die Solldrehzahl auf:
„
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min –1
— 3 750 min –1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min –1 und unter 7 500 min –1
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min –1
[…]“
Da sich der Golf mit seiner Nenndrehzahl bei rund 6.200 U/min-1 (P.2/P.4) wiederfindet, würde der Verordnung nach bei rund 3.700 U/min-1 gemessen werden.
Für InteressierteInnen/Außen: Der gesamte Anhang 2 mit den Artikeln 4.2.5.1 – 4.2.6 mit den Bilder 2 + 3a ist m.E.n. lesenswert. Ich finde es dort verständlich geschrieben, wie wo gemessen wird – das wissen viele Offizielle auch nicht.
Mit dieser Verordnung war meine nächste Anlaufstelle der TÜV. Ich hatte die Hoffnung einige Informationen bzw. weitere Anhaltspunkte zu bekommen. Wo, wenn nicht beim TÜV ? Die Jungs & Mädls tragen sowas schließlich ein.
Dem Freundlichen habe ich die Situation, wie oben beschrieben, erklärt. Was ihm direkt aufgefallen war, sind die hinteren Stellen der TSN (2.2). Beim Golf 4 .:R32 ist die TSN 682. Bei mir steht „00E 7“ angehängt; bei dem besagten Kollegen nicht – dort ist es ausgenullt, sprich 682000.
>> eine weitere Vermutung ist die Sondergenehmigung, denn die Stellen nach der „üblichen“ TSN weisen auf so etwas hin. Dazu passt auch das Feld (K) für die Typengenehmignungsnummer (Bspw.: e1/2001/…), welche bei mir nicht gefüllt ist, bei dem Kollegen allerdings schon.
>> großes ABER: In dieser Typengenehmigung ist eine Drehzahl vorgeschrieben, die wiederum mit meiner eingetragenen Drehzahl übereinstimmt
Halten wir fest:
- Mein Golf scheint eine Sondergenehmigung zu sein, hat die Drehzahl der Typengenehmigung eingetragen
- Der andere Golf ist keine Sondergenehmigung, hat aber nach der Typengenehmigung keine Drehzahl eingetragen
Da frage ich mich, wie sowas sein kann - was mir gegenüber natürlich ein Nachteil ist & unfair erscheint. Ich habe leider keine Dokumente über irgendwas diesbezüglich. Mir scheint, der Wagen ist schon immer eine Sondergenehmigung gewesen ...
Warum erzähle ich euch das Alles ?
Mich würde interessieren wie das bei den anderen Golf 4 .:R32 hier im Forum aussieht … hat sich jmd damit schonmal befasst ? Kann jmd etwas spannendes dazu beitragen ? Kann ich mich irgendwo informieren, warum es bei mir wie beschrieben ist ?
Vielleicht reiße ich hier auch etwas an, was sonst für keinen von Bedeutung ist.
Gruß,
Felix
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