raineronthe916
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sushiman schrieb:Das ist leider so nicht ganz richtig. Bei einem Restwertvertrag gibt es 2 Möglichkeiten. Bei beiden wird der restwert vorher festgelegt. die eine variante ist die, dass du den wagen dann zu dem kaufpreis kaufen musst. man spricht von "andienung". die andere variante ist die, dass du mit in die haftung eines mehr-/mindererlöses genommen wirst!!!! und das geht in den meisten fällen nach hinten los, da entweder der restwert vorher zu hoch angesetzt worden ist oder der händler den wagen schnell, günstig verkauft und du die lange nase machst !!!!
Ich sagte nur, ICH persönlich habe kein Risiko! Aber irgendwer muß das Risiko tragen, das ist schon richtig. Ob das mein Arbeitgeber (größere Deutsche Bank mit Italienischer Mutter), unsere Leasingtochter oder der Händler ist, weiß ich nicht - ist mir aber auch ziemlich egal!
Allerdings hab ich erfahren, dass das mit den Restwerten ein großes Thema ist. Ein Kollege von mir wollte auch den R32 bestellen, plötzlich ging das nicht mehr weil die Restwerte sich verändert haben.
Grüße
Rainer