BGB for beginners...
Jungs, ihr seit aber auch leichte Opfer.
Wo leben wir denn, dass die Werkstatt einen "Antrag" auf Wandlung bei VW stellen muss, und die Entscheidung über den "Antrag" im Gutdünken von VW liegt?*lol* Davon träumt Herr Winterkorn vielleicht nachts. Mehr aber auch nicht.
Zum Terminus: Seit der Schuldrechtsrefom aus dem Jahre 2002 gibt es keine "Wandlung" mehr. Statt zu wandeln, kann der Käufer nach neuem Recht bei Sachmängeln vom Kaufvertrag
zurücktreten. Geregelt ist das in §§ 437, 440, 323 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch, der Gesetzestext findet sich hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html).
Verkürzt gesagt gilt danach Folgendes:
Wenn die Kaufsache innerhalb der Gewährleistung (2 Jahre ab Übergabe) einen Sachmangel (§ 434 BGB) aufweist, und der Verkäufer:
- den Fehler innerhalb einer vom Käufer gesetzten (angemessenen) Frist nicht behebt (nachbessert), oder
- die Nachbesserung verweigert, oder
- die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (was nach dem 2. Versuch der Fall ist),
kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Sachmangel "unerheblich" ist (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB). Unter welchen Umständen ein Sachmangel unerheblich ist, hängt vom Einzelfall ab. Unerheblich ist ein Sachmangel nach der Rechtsprechung beispielsweise dann, wenn die Kosten der Beseitigung sich im Bereich von 3 bis 5 Prozent des Kaufpreises bewegen. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich jedoch uneinheitlich.
Der zu Recht erklärte Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Der Verkäufer hat dem Käufer den Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Allerdings darf der Verkäufer von dem Kaufpreis den Gebrauchsvorteil abziehen, welchen der Käufer gezogen hat. Dieser wird bei KfZ nach den vom Käufer gefahrenen Kilometern berechnet.
Kommt der Verkäufer dem Rücktritt nicht nach, kann man ihn auf Rückabwicklung verklagen. Hierfür ist kein Antrag bei VW zu stellen, sondern eine Klage gegen den Verkäufer vor einem deutschen Gericht zu erheben. Dabei hilft einem gerne einer von tausenden Rechtsanwälten in Deutschland. Angesichts des Kaufpreises eines neuen R, ist das für einen Rechtsanwalt sogar ein lukratives Mandat.
Mein Tip: Besser von einem Rechtsanwalt beraten, als von VW verarschen lassen.
Gruss, lapislazui