Low 6
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Starthilfe im klassischen Sinne mit Überbrücken ist beim Golf IV verboten - siehe Handbuch.
Die üblichen Ladegeräte können beim Starten durch den hohen Strombedarf eine Überspannung erzeugen und damit die Elektronik beschädigen.
Nur spezielle Starthilfen, wie sie z.B. in Werkstätten verwendet werden, sind zulässig. Ist die Batterie leer ist es das Sicherste die Batterie abzuklemmen, zu laden, und dann wieder einzubauen.
Die Batterie ist aber eigentlich nur leer, wenn sie defekt ist. Standzeiten von 3 Monaten sind kein Problem beim .:R
Wer es trotzdem macht riskiert Defekte in der Elektronik und ist selbst Schuld. "Gefährliches Halbwissen" ...
Beim Golf V gibt es eine Fremdstartsteckdose im Motorraum. Hier ist auch der Anschluß von Ladegeräten zulässig, da ein entsprechender Schutz verbaut wurde.
Ich bin mir sicher, dass auch du in manchen Themen ein gefährliches "Halbwissen" hast...Nobody is perfect! Ich glaub du hast es dann schon oft genug betont, dass du der Elektronik Guru bist und die anderen keinen Plan haben und auch genug Lob dafür bekommen
Ich hab meinen R auch schon mal mit Starthilfe gestartet...Mitten in Reifnitz im Stau ohne Motor Radio gehört und dann wollte er nimmer...passiert ist nichts, wußte zwar, dass es mit Risikio behaftet ist aber wenn von allen Seiten die Autos hupen will man so schnell wie möglich weg