UweGolf32
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Aber eine klappenanlage hat doch ganz andere Prüfbedingungen, wie eine ohne.
Da die Klappe ja auch Lastabhängig schaltet, und im stand bei bestimmte Drehzahl zu messen ist ja auch keine vorbeifaht.
Zur Gesetzlage .Seit letztes Jahr 04/2018 dürfen in ganz Deutschland offiziell keine Geräuschwerte im Fahrzeugschein mehr geändert werden per Einzelabnahme.das Gesetz wurde angeglichen an jede EG Bescheinigung die das schon immer einhalten mussten.Das heißt jede hergestellte EG Bescheinigungs Abgasanlage muss offiziell immer die Geräuschwerte im Fahrzeugschein einhalten
Messtoleranz auf der Straße per Polizei 5 dB oft auch bloß 3 dB
Die Messtoleranz gibt es deswegen weil nicht jeder Polizist ein geeichtes Messgerät Klasse A im Wert von 3000 +€ im Auto hat und jedes Conrad Messgerät mehr Pegelwerte anzeigt.
Mit Deiner Anlage gestern waren wir absoluten Maximum von Deinem Werten im Fahrzeugschein 73 dB und 85 dB
Standest ja gestern den ganzen Tag mit bei auch beim Probemessen