Der_Lacker
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Also nochmal ein kleines Update.
Ich habe heute nochmal mit Herrn Zinram gesprochen.
Er kann es sich immer noch nicht erklären, warum die AGA so laut sein soll.
Vermutung liegt nahe das nicht korrekt gemessen wurde.
Unterm Strich haben wir uns darauf geeinigt, dass ich bei ihm nochmal vorbei fahren werde mit der AGA Anlage und wir werden diese nochmal messen mit TÜV konformen Mikrofonen, die auch geeicht sind.
Sollte diese dennoch zu laut sein, wird er sich eine Lösung überlegen.
Falls sie die Db Werte erfüllt, hat die Polizei nicht richtig gemessen.
Leider dauert das aber noch etwas, da ich erst nach dem Wörthersee zu ihn kann, anders habe ich keine Zeit, und wäre mir auch alles viel zu stressig.
Außerdem habe ich am Donnerstag noch mit einen DEKRA Prüfer über meinen Fall gesprochen.
Er sagt, das Mikrofon muss definitiv geeicht sein. Dazu muss dieses auf ein Stativ stehen und nicht in der Hand gehalten werden, und wie man sich denken kann, darf rings Rum nicht sein, weder ein Polizeibeamter noch ein Auto oder ähnliches.
Dazu ist das Drehzahlmesser ablesen vom Drehzahlmesser auch nicht so toll, da dieser ja quasi auch nicht geeicht ist. Aber anders geht es bei einer Kontrolle eben nicht.
Er und auch Herr Zinram sagt, das es bei dem standgeräusch eine toleranz von 5 db gibt, was eingehalten werden sollte.
Alles was zählt ist das Fahrgeräusch, wie HennoX auch schon sagt. Da die Polizei das nicht messen kann, aus technischen Gründen, messen sie das standgeräusch, wen dieses zu laut ist, haben sie den Verdacht, das dass Fahrgeräusch auch nicht passt.
Um dann weitere Veränderungen oder ähnliches nicht vornehmen zu können, wird das Auto sicher gestellt, zum Gutachten erstellen. Für das Gutachten wird dann eine fahrgeräusch messung gemacht. Gemacht werden 3 Messungen, und in diesen 3 Messungen muss die Db Zahl stimmen. Dort gibt es auch keine Toleranz!
Wen das Gutachten für euch positiv ausgeht, sprich die fahrgeräusche sind in Ordnung, müsst ihr die kosten für das Gutachten nicht tragen. Falls die Db Werte nicht passen, zahlt ihr das ganze Gutachten, das sind rund 1000 bis 1500€.
Außerdem habe ich nachgefragt, ob es legal ist oder wäre, die klappensteuerung im MSG zu ändern, z.b. klappe im stand geschlossen.
Somit wäre die klappensteuerung inordnung, da man als Fahrer nicht aktiv eingreifen kann und diese Steuern kann.
Trotzdem ist es ein Eingriff in die Seriensteuerung.
Er meinte dann aber, da dass so tief im Steuergerät ist, kann das einen niemand nachweisen, wen müsste der jenige schon sehr auf Höhe sein um das rauszufinden.
Klingt für mich etwas wie eine grau Zone.
Ich muss sagen, der Prüfer war schon sehr gut im Thema und wir haben eine gute dreiviertel Stunde gequatscht.
Er sagte aber auch, er hat mir das nicht als Prüfer gesagt, sondern als Privat person!
Ich werde aber hier weiter berichten, wen ich nochmal bei Herrn Zinram war und was an diesen Tag rausgekommen ist.
Ich habe heute nochmal mit Herrn Zinram gesprochen.
Er kann es sich immer noch nicht erklären, warum die AGA so laut sein soll.
Vermutung liegt nahe das nicht korrekt gemessen wurde.
Unterm Strich haben wir uns darauf geeinigt, dass ich bei ihm nochmal vorbei fahren werde mit der AGA Anlage und wir werden diese nochmal messen mit TÜV konformen Mikrofonen, die auch geeicht sind.
Sollte diese dennoch zu laut sein, wird er sich eine Lösung überlegen.
Falls sie die Db Werte erfüllt, hat die Polizei nicht richtig gemessen.
Leider dauert das aber noch etwas, da ich erst nach dem Wörthersee zu ihn kann, anders habe ich keine Zeit, und wäre mir auch alles viel zu stressig.
Außerdem habe ich am Donnerstag noch mit einen DEKRA Prüfer über meinen Fall gesprochen.
Er sagt, das Mikrofon muss definitiv geeicht sein. Dazu muss dieses auf ein Stativ stehen und nicht in der Hand gehalten werden, und wie man sich denken kann, darf rings Rum nicht sein, weder ein Polizeibeamter noch ein Auto oder ähnliches.
Dazu ist das Drehzahlmesser ablesen vom Drehzahlmesser auch nicht so toll, da dieser ja quasi auch nicht geeicht ist. Aber anders geht es bei einer Kontrolle eben nicht.
Er und auch Herr Zinram sagt, das es bei dem standgeräusch eine toleranz von 5 db gibt, was eingehalten werden sollte.
Alles was zählt ist das Fahrgeräusch, wie HennoX auch schon sagt. Da die Polizei das nicht messen kann, aus technischen Gründen, messen sie das standgeräusch, wen dieses zu laut ist, haben sie den Verdacht, das dass Fahrgeräusch auch nicht passt.
Um dann weitere Veränderungen oder ähnliches nicht vornehmen zu können, wird das Auto sicher gestellt, zum Gutachten erstellen. Für das Gutachten wird dann eine fahrgeräusch messung gemacht. Gemacht werden 3 Messungen, und in diesen 3 Messungen muss die Db Zahl stimmen. Dort gibt es auch keine Toleranz!
Wen das Gutachten für euch positiv ausgeht, sprich die fahrgeräusche sind in Ordnung, müsst ihr die kosten für das Gutachten nicht tragen. Falls die Db Werte nicht passen, zahlt ihr das ganze Gutachten, das sind rund 1000 bis 1500€.
Außerdem habe ich nachgefragt, ob es legal ist oder wäre, die klappensteuerung im MSG zu ändern, z.b. klappe im stand geschlossen.
Somit wäre die klappensteuerung inordnung, da man als Fahrer nicht aktiv eingreifen kann und diese Steuern kann.
Trotzdem ist es ein Eingriff in die Seriensteuerung.
Er meinte dann aber, da dass so tief im Steuergerät ist, kann das einen niemand nachweisen, wen müsste der jenige schon sehr auf Höhe sein um das rauszufinden.
Klingt für mich etwas wie eine grau Zone.
Ich muss sagen, der Prüfer war schon sehr gut im Thema und wir haben eine gute dreiviertel Stunde gequatscht.
Er sagte aber auch, er hat mir das nicht als Prüfer gesagt, sondern als Privat person!
Ich werde aber hier weiter berichten, wen ich nochmal bei Herrn Zinram war und was an diesen Tag rausgekommen ist.
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